ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/03425

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die als Anlage  beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Gestaltungssatzung für die Lübecker Innenstadt wird beschlossen.

 

 

Reduzieren

Für die Altstadtbereiche der Hansestadt Lübeck und von Lübeck-Travemünde wurde eine Werbeanlagensatzung erarbeitet, in der die Zulässigkeit von Werbeanlagen in ihrem Geltungsbereich ausführlich geregelt wird. Der Geltungsbereich  für die  Lübecker Altstadt ist identisch mit dem Geltungsbereich der Gestaltungssatzung nach § 111 Landesbauordnung (1975) für die Lübecker Innenstadt vom 04.02.1982.

Die Gestaltungssatzung  trifft in den §§ 36 und 37 Festsetzungen für die Zulässigkeit von Werbeanlagen. Um Irritationen bei Bauherren und Gewerbetreibenden in der Lübecker Altstadt zu vermeiden, ist es erforderlich die Gestaltungssatzung für die Lübecker Innenstadt entsprechend zu ändern.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

Ergebnis:

 

 

1.300 Recht

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmend bzw. keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine über die allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO hat nicht stattgefunden, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Werbeanlagensatzung nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren