ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/03691

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für den beantragten Neubau eines Drogeriemarktes mit ca. 700 qm Verkaufsfläche am Weidentrift 4-6 (Bauantrag Az.: 0472/2016, eingegangen am 01.03.2016) wird gemäß § 14 Abs. 2 BauGB die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 09.29.00 – Stadtteilzentrum Wirth-Center / Ratzeburger Allee – beschlossen.

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Siehe Anlage 1

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

5.610.5 Bauaufsicht/ Bauberatung/ Prüfamt für Standsicherheit

Ergebnis:

 

Zustimmend; es wurden keine Bedenken vorgebracht

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f. GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Ausnahme von der Veränderungssperre nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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