Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2016/03699
Grunddaten
- Betreff:
-
Antwort auf eine Anfrage des BM Oliver Dedow bezgl. VO/2015/03634 Bauabnahmen bei städtischen Gebäuden
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 5.651 - Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Gestoppt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
May 10, 2016
|
Die Stadt verzichtet nicht auf Bauabnahmen an städtischen Gebäuden. Die Bauaufsicht führt stichprobenartig sog. "Bauzustandsbesichtigungen" auf Grundlage der §§ 78 und 79 LBO S-H durch. Das Gebäudemanagement führt Bauabnahmen auf Grundlage des § 12 VOB/B durch, bzw. lässt diese durch die beauftragten externen Fachplaner durchführen. Beide Verfahren sind auch bei der Erstellung der Musik- und Kongresshalle angewendet worden.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: | X | 5.610 Stadtplanung und Bauordnung zustimmend |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind. |
|
|
|
Die Maßnahme ist: | X | neu |
|
| freiwillig |
|
| vorgeschrieben durch: |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
|
| Ja (Anlage 1) |
