ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion GAL - VO/2016/03706

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vorlage Umgang mit bis 2045 auslaufenden Erbbaurechten für Wohnbebauung VO/2015/03216 wird folgendermaßen ergänzt:

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die Verwaltung rechtzeitig vor Zeitablauf des Erbbaurechtes mit den betroffenen Erbbauberechtigten Kontakt aufnimmt, ihnen mitteilt, dass der Zeitablauf des Vertrages bevorsteht und ihnen die im Beschlussvorschlag genannten Möglichkeiten aufzeigt (Ankauf des Grundstücks, Verlängerung des Erbbaurechtes oder Zeitablauf des Erbbaurechtes und Übergang des Gebäudes in das Eigentum der Hansestadt Lübeck). Weiterhin wird modellhaft dargestellt, wie sich die Belastung des/der Erbbauberechtigten über einen Zeitraum von 25 Jahren voraussichtlich bei Verlängerung des Erbbaurechtes bzw. bei Aufnahme eines Darlehens und Kauf des Grundstücks entwickelt wird.

 

 

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Die ersten zwei Sätze dieses Punktes fußen auf – IV. Weiteres Verfahren, 2. Absatz – der Begründung der Vorlage der Verwaltung. Die modellhafte Darstellung erscheint notwendig, um dem/der Erbbauberechtigten deutlich zu machen, ob bzw. wann ein Darlehen mit monatlichen Zins- und Tilgungszahlungen in Höhe des Erbbauzinses abbezahlt ist. Aufgrund der Verquickung von Zins- und Tilgungszahlung ist die Rechnung kompliziert.

 

 

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