ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2016/03675

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Trifft es zu, dass im Senat am 13.04.2016 eine Mietzusage der Hansestadt Lübeck ggü. dem Koordinierungsbüro Wirtschaft Lübeck (KWL) für die Anmietung eines Aktenlagers gegeben wurde?

 

  1. Wenn ja, auf welcher Grundlage hat der Bürgermeister/Senat diese Zusage gegeben? Ist die Zuständigkeitsordnung § 1 Absatz 1.1.5 eingehalten (weniger als 50.000 Euro Jahresmiete)?

 

  1. Ist sichergestellt, dass die KWL keine Verpflichtungen eingeht, bevor der Hauptausschuss über einen rechtsverbindlichen Mietvertrag entschieden hat?

 

  1. Entstehen der Hansestadt Lübeck im Falle einer möglichen Anmietung weitere Kosten durch die beabsichtigte Aktenlagerung? Wenn ja, in welcher Höhe?

 

  1. Was konkret möchte die Hansestadt Lübeck / der Senat im beabsichtigten Aktenlager einlagern?
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