ALLRIS - Vorlage

Blankovorlage - VO/2016/03665

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Beratungsfolge

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Gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 3 der GO in Verbindung mit § 34 Abs. 5 GemHVO-Doppik besteht die Pflicht, einmal im Jahr eine unvermutete Kassenprüfung vorzunehmen.

 

Beratung, Erörterung und ggf. Empfehlungen zum o. g. Prüfungsbericht sowie zu den erhaltenen Stellungnahmen.

 

 

 

 

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Anlagen

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