Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/03534
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Sachspende im Wert von 198.746,84 € für die Schule an der Wakenitz
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.401 - Schule und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Vorberatung
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Apr 21, 2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Apr 26, 2016
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Gemäß Delegationsregelung der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO ist der Hauptausschuss für die Annahme zuständig, bei Spenden von mehr als 100.000 EUR bis zu 200.000 EUR, wenn es sich bei dem Spender nicht um eine gemeinnützige Stiftung handelt.
Bei der Spende handelt es sich um eine Sachspende in Form einer Neugestaltung des Schulhofs. Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Schulverein der Schule an der Wakenitz, die einer Spendenannahme entgegen stehen.
Es fällt der normale Unterhaltungsaufwand an.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35 kB
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