Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/03483
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein: Neubaugebiet St. Hubertus (5.660)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 21, 2016
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Apr 28, 2016
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Beschlussvorschlag
Die Widmung folgender Verkehrsflächen im Neubaugebiet St. Hubertus wird beschlossen:
Gemarkung: Strecknitz | Flur: | Flurstücke: |
Polarisweg, Sternenring, Mondweg, Kometenweg | 3 | 42, 130, 131, 145 |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG jeweils als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Gemarkung: Strecknitz | Flur: | Flurstücke: |
neuer Anschluss des Verbindungsweges vom Pallasweg 37/39 an den Polarisweg | 3 | 153 tlw., 163 tlw. |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4 StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.
Der Bebauungsplan B-Plan 09.54.01 – St. Hubertus – schuf die planungsrechtlichen und städtebaulichen Voraussetzungen, das dem Gelände des Bundesgrenzschutzes gegenüber liegende und früher zum Teil als öffentlicher P&R-Parkplatz genutzte Areal an der Ratzeburger Landstraße mit Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern, Reihenbungalows und ggfs. Stadtvillen sowie einem Nahversorgungsmarkt zu bebauen.
Für die Realisierung des Verbrauchermarktes und infolge Neuordnung der Parkplatzsituation wurde im Jahre 2012 ein förmliches Einziehungsverfahren für eine Teilfläche des P&R-Parkplatzes St. Hubertus und für ein Teilstück des vorhandenen und öffentlichen Verbindungsweges in Richtung Pallasweg durchgeführt. Dieser hat im Rahmen der Erschließung des Baugebietes eine neue Anbindung an den Polarisweg bekommen.
Die Hansestadt Lübeck hat mit Datum 05.02.2016 dem Erschließungsträger Benoit und Varley GbR auf der Grundlage des diesbezüglichen Erschließungsvertrages vom 30.05.2012 die Vereinbarung zur Übernahme der Erschließungsanlage St. Hubertus übermittelt.
Diese umfasst die Erschließungsstraßen im Neubaugebiet (s. Anlage 1) sowie die neue Anbindung des öffentlichen Verbindungsweges vom Pallasweg 37/39 an den Polarisweg (s. Anlage 2).
Hiermit liegt die Widmungsvoraussetzung nach §6 Abs. 3 StrWG vor, die Eigentumsverschaffung mit Grundbuchumschrift steht teilweise noch aus.
Somit umfasst die Widmung gemäß Anlagen 1+2:
Gemarkung: Strecknitz | Flur: | Flurstücke: |
Polarisweg, Sternenring, Mondweg, Kometenweg | 3 | 42, 130, 131, 145 |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG jeweils als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Gemarkung: Strecknitz | Flur: | Flurstücke: |
neuer Anschluss des Verbindungsweges vom Pallasweg 37/39 an den Polarisweg | 3 | 153 tlw., 163 tlw. |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4 StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Der Erschließungsträger. Zustimmend. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt. |
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Die Maßnahme ist: |
| Neu |
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| Freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996. |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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584 kB
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2
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(wie Dokument)
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256,2 kB
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