ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/03366

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den als Anlage 2 beigefügten Änderungsvertrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Krummesse und der Hansestadt Lübeck zu Straßen und Wegen in Krummesse abzuschließen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die als Anlage 4 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Krummesse und der Hansestadt Lübeck über den Bau, die Finanzierung und die Unterhaltung des gemeinsamen Geh- und Radweges entlang der Niedernstraße abzuschließen.

 

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Begründung der Dringlichkeit im Bauausschuss:

Es ist erforderlich, dass die Bürgerschaftssitzung am 25.02.2016 erreicht wird, da im März 2016 Fristen für die Beantragung von Fördermitteln auslaufen und ein politischer Beschluss vor möglichen Förderanträgen erfolgen soll.

 

Weitere Begründung: siehe Anlage 1

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

Ergebnis:

 

1.201 - Haushalt und Steuerung

1.280 - Wirtschaft und Liegenschaften

1.300 - Recht

3.390 - Umwelt-, Natur- u. Verbraucherschutz

Kenntnis erhalten, keine rechtlichen Bedenken, Anregungen sind eingestellt worden

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Durch die Änderung des Vertrages mit der Gemeinde Krummesse werden Belange von Kindern und Jugendlichen nicht berührt. Die Baumaßnahme selbst wird durch das Amt Berkenthin federführend ausgeführt, so dass eine Beteiligung von Kinder und Jugendlichen seitens der Hansestadt Lübeck nicht erforderlich ist.

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Neu

 

X

Freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (siehe Begründung)

 

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Anlagen

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