ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/03324

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die als Anlage beigefügte Satzung der Stiftung „Lübecker Altstadt“ wird beschlossen.

 

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Das Finanzamt Lübeck hat darauf hingewiesen, dass die derzeit gültige Satzung der Stiftung „Lübecker Altstadt“ nicht mehr den steuerrechtlichen Vorschriften und den aktuellen Erfordernissen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht.

 

 

 

 

 

Der Bereich Recht hat in Abstimmung mit dem Finanzamt und der Stiftungsaufsicht in Kiel die notwendigen Änderungen vorgenommen und der kommunalen Mustersatzung angepasst.

 

Der Stiftungsrat der Stiftung „Lübecker Altstadt“ hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 die geänderte Satzung einstimmig beschlossen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300 – Recht

keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  Steuerrecht

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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