Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/03347
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – und zugehörige 123. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Schönböckener Straße/ Hagenskoppel Aufstellungsbeschlüsse (5.610)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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Feb 15, 2016
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Beschlussvorschlag
1. Für den an der Schönböckener Straße 102 - 104 im Stadtteil Schönböcken gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 23.26.00 – Schönböckener Straße/ Hagenskoppel - aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Teilbereich „Schönböckener Straße / Hagenskoppel“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (123. Änderung).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Einfamilienhausgebietes geschaffen werden.
(Hinweis: Zu den sonstigen Zielen der Planung siehe Pkt. 4 der beiliegenden Begründung.)
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB einschließlich der Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll erfolgen.
5. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein externes Planungsbüro beauftragt werden.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: |
| 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften 3.370 Feuerwehr 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 3.700 Entsorgungsbetriebe 4.491 Archäologie und Denkmalpflege 5.660 Stadtgrün und Verkehr 5.691 Lübeck Port Authority |
Ergebnis: |
| Zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplanes vorgebracht. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: BauGB |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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6,6 MB
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