Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/03327
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung für den "Lübecker Eiszauber" in Höhe von 25.000,00 EUR
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.000 - Fachbereichsleitung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Jan 26, 2016
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Was sich zur Weihnachtszeit mit einer Kinder-Eisbahn an der Obertrave ankündigt, wird vom 15. Januar bis 21. Februar 2016 mit der großen Eisbahn fortgeführt. Mitten in der Stadt und vor der historischen Kulisse des Rathauses wird das Eislaufvergnügen in Lübeck 2016 auf der 700 m2 großen Eisbahn weitergehen: der Lübecker Eiszauber schafft einen attraktiven Besuchsanlass sowohl für Bürger als auch Touristen und Besucher aus der Region.
Es handelt sich bei dieser Geldspende um eine Mehrfachspende der Possehl-Stiftung.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 25.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2016 einen Gesamtwert von 335.000,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 25.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung Zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Es handelt sich lediglich um eine Spendenannahme. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
