ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2016/03329

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Stellt die Umsetzung des Beschlusses, in der Kronsforder Landstraße eine Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung mit einer angegebenen Belegungskapazität von bis zu 2.000 Personen zu errichten, einen rücksichtslosen und rechtswidrigen Eingriff in den Gebietserhaltungsanspruch der innerhalb des betreffenden B-Plan-Gebiets wohnhaften Bürger dar?

2. Mit welchem Aufwand und Kosten in welcher Höhe für die Erschließung des Grundstückes ist zu rechnen und wer trägt diese Kosten?

3. Welche Standortalternativen innerhalb des Gemeindegebiets wurden unter den Maßgaben der aktuellen Gesetzesänderungen (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz bzw. Novellierung BauGB) und der geplanten Größenordnung im Vorwege der Standortwahl "Kronsforder Landstraße / An der Rothebek" geprüft? Welche Kriterien wurden zum Ausschluss sämtlicher Standortalternativen herangezogen?

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