ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/03169

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.              Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 02.13.00 – St. Jürgen Wasser­kunst -, dessen Aufstellung der Bauausschuss am 15.12.2008 beschlossen hat, wird um die Grundstücke Hohelandstraße 75/77 und 79, Bei der Wasserkunst 2 bis 16 (gerade), Wakenitzstraße 77, 79 und 81, Karl-Roß-Weg 3 bis 11 (ungerade) sowie um die weiter­hin zu Betriebszwecken genutzten Flächen des Wasserwerkes an der Wakenitz redu­ziert. Gleiches gilt für den Geltungsbereich der zugehörigen Flächennutzungsplanände­rung, die abweichend vom Aufstellungsbeschluss für die 28. FNP-Änderung als 119. FNP-Änderung für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst fortgesetzt wird.

              Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes 02.13.00 und der zugehörigen 119. FNP-Änderung umfasst somit den Bereich zwischen Ratzeburger Allee, Hohelandstraße, den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Hohelandstraße 75/77 und 79 sowie Bei der Wasserkunst 2 bis 16 (gerade), der südwestlichen und süd­lichen Grenze des Betriebsgrundstücks der Wasserwerke, Wakenitz, Wallbrechtstraße (Wakenitzbrücke), Karl-Roß-Weg sowie den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Karl-Roß-Weg 3 bis 11 (ungerade) gemäß beiliegendem Übersichtsplan (Anlage 1).

2.              Der Bauausschuss nimmt den für den Bebauungsplan 02.13.00  St. Jürgen / Wasser­kunst  und die zugehörige 119. Änderung des Flächennutzungsplanes erstellten Aus­wertungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) zur Kenntnis.

3.              Der Entwurf des Bebauungsplanes 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst -  und die zuge­hörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 3 und 6) gebilligt.

4.              Der Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jür­gen / Wasserkunst und die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fas­sungen (Anlagen 7 und 8) gebilligt.

5.              Die Entwürfe des Bebauungsplanes 02.13.00 und der 119. Flächennutzungsplanände­rung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

6.              Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes und/oder der Entwurf der Flächennutzungs­planänderung nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

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siehe Anlagen 6 und 8

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

3.820 Stadtwald

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.631 Bauordnung und Statikprüfung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

5.691 Lübeck Port Authority

Überwiegend zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken vorgebracht (zur Behandlung der Stellungnahmen s. Anlage 1).

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wur­de nicht durchgeführt, da die Belange von Kin­dern und Jugendlichen durch die Bauleit­pläne nicht in besonderem Maße berührt wer­den.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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