ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/03140

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf überplanmäßige Bewilligung i.H.v. 350.000,- EUR wird zugestimmt.

 

 

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Mit dem "Vertrag über die Einräumung eines Nießbrauchs zu Gunsten der Europäischen Hansemuseum gGmbH" ist zwischen den Vertragsparteien vereinbart, dass die Hansestadt Lübeck sich am Europäischen Hansemuseum mit einem jährlichen Zuschuss i.H.v. 400.000 EUR beteiligt.

 

Für das Haushaltsjahr 2015 wurde die Teilzahlung von 50.000 EUR im Haushalt geplant. Gem. der Besprechung vom 30.04.2015 zwischen den Vertragsparteien wurde nach interner Überprüfung vereinbart, bereits in 2015 die Gesamtsumme an das Europäische Hansemuseum zu leisten.

 

Dafür ist eine überplanmäßige Bewilligung i.H.v. 350.000 EUR erforderlich. Gem. § 95 d Gemeindeordnung entscheidet aufgrund der Höhe, die Gemeindevertretung über den Antrag.

 

Finanzierung der überplanmäßigen Bewilligung:

 

Produktsachkonto

Bezeichnung

(Produkt; Konto)

beantragter Betrag

in Euro

281001.5318001

Kulturangebote;

Zusch.f.lfd.Zw.soz.o.ähnl.Einr.

350.000,-

 

 

 

Deckung durch Minderaufwendungen bzw. Minderauszahlungen / Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen bei

 

 

 

Produktsachkonto

Bezeichnung

(Produkt; Konto)

Deckungsbetrag

in Euro

523001.5291002

Archäologie und Denkmalpflege;

Aufwendungen für Werbung, Information,

Dokumentation

4.000,-

611001.4031000

Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen; Vergnügungssteuer

200.000,-

611001.4032000

Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen; Hundesteuer

46.000,-

611001.4131000

Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen; Allgemeine Zuweisungen Land

100.000,-

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (siehe Begründung)

 

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