ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/03114

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Spende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck in Höhe von 200.000,00 € zur Unterstützung des Lübecker Bildungsfonds wird gem. § 76 Abs. 4 GO angenommen.

 

 

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Der Lübecker Bildungsfonds existiert seit 2009 und wird zu einem sehr großen Teil aus Mitteln der Lübecker Stiftungen gespeist. Der Verbund der Lübecker Stiftungen hat für die Zeit ab 2014 neben den staatlichen Quellen des Bildungs- und Teilhabepakets eine finanzielle Beteiligung in erheblicher Höhe in Aussicht gestellt. Hierzu trägt in diesem Jahr die Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck mit einem Betrag von 200.000 € bei. Dies hat sie der Hansestadt Lübeck mit Schreiben vom 22.09.2015 mitgeteilt.

Mit der Spende über 200.000 € erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck im Jahr 2015 einen Gesamtwert von 384.400,00 €. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von der Bürgerschaftbeschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 200.000 € zuständig.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Die Spendenannahme an sich löst keine Beteiligungsnotwendigkeit aus

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  § 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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