Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/03112
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 300.000,00 EUR für das 1. Hanse-Kultur-Festival in Lübeck (20. - 22.05.2016) wird angenommen.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.000 - Fachbereichsleitung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Vorberatung
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Nov 9, 2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 24, 2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 26, 2015
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Lübeck als Königin der Hanse hat im vergangenen Jahr mit dem 34. Internationalen Hansetag der Neuzeit gezeigt, dass Lübeck ein Ort der Begegnung ist, eine Stadt, die eine große Willkommenskultur pflegt und unsere Bürger Gastgeber der Herzen sein können und wollen.
Diese Gastgeberschaft, die Verbindung von Bürgern und Gästen, ist aktuell wichtiger und wertvoller denn je und gilt es, weiter zu fördern und auszubauen.
Nichts verbindet Menschen, Institutionen und Verwaltung besser als eine gemeinsame Veranstaltung. Projektarbeit, gemeinsam einen Erfolg zu feiern, stärkt den Zusammenhalt und trägt maßgeblich zur Identifikation der Bürger mit „ihrer“ Stadt bei.
Das Festival fokussiert fünf Schwerpunkte: Die Hanse – insbesondere der Veranstaltungsschwerpunkt Europäisches Hansemuseum und umliegende Flächen/Räume -, die Kultur in der Stadt, Bürgerbeteiligung, die Belebung des Viertels St. Jakobi und die Inszenierung der Markentreiber der Hansestadt Lübeck. Nach dem großen Erfolg des Hansetags 2014 gilt es, für die "Königin der Hanse" ein wiederkehrendes Veranstaltungsformat zu entwickeln: authentisch, bürgernah und zukunftsorientiert. Kleine, feine Kulturmomente lösen große Bühnen ab, inszenieren Gänge und Höfe sowie kulturelle Institutionen. Das Festival kann als "Generalprobe" für das Stadtjubiläum 2018, dann für die gesamte Altstadtinsel adaptierbar, fungieren.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 300.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2015 einen Gesamtwert von 2.181.650,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 300.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung Zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Es handelt sich lediglich um eine Spenden-annahme. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
