ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/03046

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die als Anlage 2 beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck vom 13. Juli 2001 nebst ihrer Gebührentabelle gemäß Anlage 3 wird beschlossen.

Reduzieren

Der Gutachterausschuss ist von der Gemeinde zum Zweck der Wertermittlung von Grundstücken nach §§ 192 ff. BauGB pflichtig einzurichten. Der Gutachterausschuss handelt selbständig und unabhängig von der Gemeinde. Die Hansestadt Lübeck hat diese Aufgabe an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein übertragen.

Die zurzeit gültige Satzung und die dazugehörigen Gebührentabelle stammen aus dem Jahr 2001.

Seit 2005 gibt es eine Mustergebührensatzung für Gutachterausschüsse in Schleswig-Holstein. Diese Mustergebührensatzung wurde bei der Untersuchung der einzelnen Tarifstellen durch den Gutachterausschuss angewendet. Dabei hat sich herausgestellt, dass teilweise Unterdeckungen vorhanden sind bzw. einige Tarifstellen in Zukunft entfallen können. Zur Untersuchung s. Anlage 4.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

1.201 – Haushalt und Steuerung

1.300 - Recht

 

Ergebnis:

Keine Bedenken

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Keine negativen Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch den Beschluss zu erwarten.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: :§§ 192 ff. BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren