Bericht öffentlich - VO/2015/03142
Grunddaten
- Betreff:
-
Redaktionelle Korrektur der Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 1.110 - Personal
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Nov 24, 2015
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Nov 26, 2015
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Im Rahmen der letzten Änderung der Hauptsatzung wurden versehentlich im Zusammenhang mit dem neu eingefügten § 10 die Verweise im § 8 Abs. 2 nicht korrekt angepasst.
Bei der Formulierung des Satzungsänderungstextes ist außerdem in § 8 Abs. 2 Nr. 8 ein Wort versehentlich nicht mit in den Satzungstext übernommen worden, welches nun eingefügt werden soll.
Nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht im Innenministerium handelt es sich dabei um offensichtliche Schreibfehler, die durch eine redaktionelle Korrektur der Satzung berichtigt werden können.
Die Änderungen stellen sich wie folgt dar:
§ 8 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
§ 13 wird zu § 14
In § 8 Abs. 2 Nr. 8 wird nach „…zugunsten der Hansestadt Lübeck oder“ das Wort „Vermittlung“ eingefügt, so dass § 8 Absatz 2 Nr.8 nun wie folgt lautet:
„Die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zugunsten der Hansestadt Lübeck oder Vermittlung zugunsten eines Dritten von gemeinnützigen Stiftungen mit einem Wert bis 300.000 EUR, von anderen Geberinnen oder Gebern mit einem Wert bis zu 100.000 EUR,
§ 8 Abs. 2 Nr. 15 wird wie folgt geändert:
§ 10 wird zu § 11
Eine inhaltliche Änderung erfolgt nicht.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.300 – Recht Keine rechtlichen Bedenken |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da der Personenkreis nicht direkt betroffen ist. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
