ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2015/03142

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Redaktionelle Korrektur der Hauptsatzung

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Im Rahmen der letzten Änderung der Hauptsatzung wurden versehentlich im Zusammenhang mit dem neu eingefügten § 10 die Verweise im § 8 Abs. 2 nicht korrekt angepasst.

 

Bei der Formulierung des Satzungsänderungstextes ist außerdem in § 8 Abs. 2 Nr. 8 ein Wort versehentlich nicht mit in den Satzungstext übernommen worden, welches nun eingefügt werden soll.

 

Nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht im Innenministerium handelt es sich dabei um offensichtliche Schreibfehler, die durch eine redaktionelle Korrektur der Satzung berichtigt werden können.

Die Änderungen stellen sich wie folgt dar:

 

§ 8 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

§ 13 wird zu § 14

 

In § 8 Abs. 2 Nr. 8 wird nach „…zugunsten der Hansestadt Lübeck oder“ das Wort „Vermittlung“ eingefügt, so dass § 8 Absatz 2 Nr.8 nun wie folgt lautet:

„Die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zugunsten der Hansestadt Lübeck oder Vermittlung zugunsten eines Dritten von gemeinnützigen Stiftungen mit einem Wert bis 300.000 EUR, von anderen Geberinnen oder Gebern mit einem Wert bis zu 100.000 EUR,

 


§ 8 Abs. 2 Nr. 15 wird wie folgt geändert:


§ 10 wird zu § 11
 

Eine inhaltliche Änderung erfolgt nicht.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300 – Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da der Personenkreis nicht direkt betroffen ist.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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