ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/03111

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Geldspende in Höhe von 50.000,00 EUR der Possehl-Stiftung Lübeck für die Durchführung des Weihnachtswunderlandes an der Obertrave 2015 wird angenommen.

 

 

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Lübeck hat sich in den letzten Jahren vor allem auch als kinderfreundliche Weihnachtsstadt des Nordens einen Namen gemacht.


Das „Weihnachtswunderland“ mit dem Wichtelwald, der Kinder-Eisbahn sowie der Weihnachtsbäckerei, bietet den jungen Besuchern des Weihnachtsmarktes eine weihnachtlich-winterliche Spielwiese, die vor allem das aktive und kreative Erleben der Adventszeit in den Mittelpunkt rückt. In diesem Jahr neu dabei ist der „Lebendige Adventskalender“ und ein Eingangstor Ecke Holstenstraße zur besseren Besucherlenkung.

Mit der Spende der Possehl-Stiftung Lübeck wird erneut ein Teil des Programms realisiert.

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 50.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2015 einen Gesamtwert von 1.881.650,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 50.000,00 Euro zuständig.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Es handelt sich lediglich um eine Spendenannahme.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch§ 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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