ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/03107

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung über EUR 10.000  für das Projekt „Hanse-Obst“ wird angenommen.

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Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

 

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über EUR 10.000 erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2015 einen Gesamtwert von EUR 1.131.650,00. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 10.000 Euro zuständig.

 

Bei der Spende handelt es sich um eine Geldspende i.H.v. EUR 10.000 für den Kauf von 100 Bäumen im Rahmen des Projektes „Hanse-Obst“.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist hier nicht erfolgt, da die Interessen von Jugendlichen und Kindern nicht unmittelbar berührt sind

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 76 Abs. 4  GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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