ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/03060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Zwischen der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) und der Grundstücksgesellschaft Metallhüttengelände mbH wird ein Kauvertrag der Gestalt abgeschlossen, dass die EBL im Wege des Kaufs im Gewerbegebiet Herrenwyk eine an der Straße „Möllerung“ gelegene Fläche, bestehend aus den Flurstücken 262, 263, 265 und zwei noch unvermessene Teilflächen der Flurstücke 264 und 266 sämtlich gelegen in der Flur 6 Gemarkung Kücknitz-Herrenwyk mit einer Gesamtgröße von ca. 5.277 m² zum Preis von EUR 40,-- /m² folglich insgesamt

 

ca. 211.080,00 EUR

 

zum Zwecke des Neubaus eines Wertstoffhofes erwirbt.
Die Lage des Grundstücks ist dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 

  1. Mit Ausnahme der noch ausstehenden Vermessungskosten werden sämtliche mit dem Abschluss und der Durchführung des Grundstückskaufvertrages verbundenen Kosten, Gebühren, Abgaben und Steuern (einschließlich der Grunderwerbssteuer) von der EBL getragen.              

 

 

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In ihrer Sitzung am 24.09.2015 hat die Bürgerschaft das strategische Entwicklungskonzept der Abfallwirtschaft in der Hansestadt Lübeck durch die Entsorgungsbetriebe Lübeck beschlossen.

Damit wurde der Handlungsempfehlung der EBL gefolgt, durch den Neubau des Wertstoffhofes Herrenwyk einen Wertstoffhof nach dem Stand der Technik sowie für eine optimale getrennte Wertstofferfassung im Bringsystem zu realisieren.

 

Auf der Grundlage dieses Beschlusses ist das entsprechende Grundstück von der Grundstücksgesellschaft Metallhüttengelände mbH im Gewerbegebiet Herrenwyk anzukaufen.

 

Für die Realisierung des Wertstoffhofes Herrenwyk wurden Mittel in Höhe von 500 TEUR für den Ankauf des Grundstücks und die Planungsleistungen im Wirtschaftsplan 2015 der EBL berücksichtigt. Der Werkausschuss EBL hat der Vorlage der EBL vom 29.05.2015 „Wertstoffhof Herrenwyk“ in seiner Sitzung am 11.06.2015 zugestimmt (siehe Anlage 2).

 

Die Planungen des Wertstoffhofes sind abgeschlossen, der Bauantrag ist bereits gestellt und die Haushaltsmittel können durch Umschichtung innerhalb des genehmigten Wirtschaftsplanes zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Inhalt des abzuschließenden Kaufvertrages wird mit dem Bereich Recht abgestimmt.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

 

Kenntnisnahme

1.203 - Beteiligungscontrolling

 

Kenntnisnahme

1.300 – Recht

 

Änderungen eingearbeitet

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Auswirkungen auf Kinder und/ oder Jugendliche durch den Verkaufsbeschluss sind nicht zu erwarten

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein, siehe Begründung

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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