Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/03046
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Leistungen des Gutachterauschusses
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Vorberatung
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Nov 9, 2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 24, 2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 26, 2015
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Beschlussvorschlag
Die als Anlage 2 beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck vom 13. Juli 2001 nebst ihrer Gebührentabelle gemäß Anlage 3 wird beschlossen.
Der Gutachterausschuss ist von der Gemeinde zum Zweck der Wertermittlung von Grundstücken nach §§ 192 ff. BauGB pflichtig einzurichten. Der Gutachterausschuss handelt selbständig und unabhängig von der Gemeinde. Die Hansestadt Lübeck hat diese Aufgabe an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein übertragen.
Die zurzeit gültige Satzung und die dazugehörigen Gebührentabelle stammen aus dem Jahr 2001.
Seit 2005 gibt es eine Mustergebührensatzung für Gutachterausschüsse in Schleswig-Holstein. Diese Mustergebührensatzung wurde bei der Untersuchung der einzelnen Tarifstellen durch den Gutachterausschuss angewendet. Dabei hat sich herausgestellt, dass teilweise Unterdeckungen vorhanden sind bzw. einige Tarifstellen in Zukunft entfallen können. Zur Untersuchung s. Anlage 4.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: 1.201 – Haushalt und Steuerung 1.300 - Recht |
| Ergebnis: Keine Bedenken Keine rechtlichen Bedenken |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Keine negativen Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch den Beschluss zu erwarten. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: :§§ 192 ff. BauGB |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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27 kB
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3
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(wie Dokument)
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58,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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29,5 kB
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