Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02964
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagsliste zur Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen und Vertreter für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Flurbereinigungsgerichts
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Oct 13, 2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 26, 2015
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Beschlussvorschlag
Zur Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen und Vertreter für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Flurbereinigungsgerichtes werden vorgeschlagen:
Als Vertrauensleute:
- Allan Pluschkell, Landwirt
geb. 19.02.1986 in Lübeck
Leegerwall 6, 23570 Lübeck
- Paul-Gerhard Röttger, Landwirt
geb. 06.06.1964 in Lübeck
Schyrkamp 2, 23560 Lübeck
Als Vertreter und Vertreterin
1. Christoph Otte, Landwirt
geb. 27.12.1972 in Lübeck
Falkenhusener Weg 10, 23562 Lübeck
2. Anette Röttger, Landwirtin
geb. 13.03.1964 in Kellinghusen
Beidendorfer Hauptstraße 19, 23560 Lübeck
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat die Vertrauensleute/Vertreterinnen und Vertreter für den beim Oberverwaltungsgericht Schleswig zu bildenden Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Flurbereinigungsgerichtes zum 01. April 2016 neu zu wählen.
Gemäß § 1 der Landesverordnung über die Wahl von Vertrauensleuten vom 04.07.1994 schlagen die Kreise und kreisfreien Städte für die Wahl je zwei Vertrauensleute und zwei Vertreterinnen/Vertreter aus der Einwohnerschaft ihres Gebietes vor. Es sollen jeweils eine Frau und ein Mann vorgeschlagen werden. Gem. § 9 a (1) des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz müssen die Vorgeschlagenen Landwirte oder Forstwirte sein.
Die Amtsperiode der bisherigen Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen und Vertreter läuft am 31.03.2016 ab. Die neue Geschäftszeit ist der Zeitraum vom 01.04.2016 – 31.03.2021.
Nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Lague/Schepers wurde berechnet, wie die 4 Vor-schlagsrechte sich auf welche Fraktionen der Bürgerschaft verteilen. Für den 4. Vorschlag hatten die SPD und die CDU dieselbe Höchstzahl, so dass gelost werden musste. Das Los fiel auf die SPD-Fraktion. Somit ergab sich folgende Verteilung:
2 Vorschläge SPD
1 Vorschlag CDU
1 Vorschlag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Da es sich bei dem Gemeindegebiet der Hansestadt Lübeck um Stadtgebiet handelt, ist es sehr schwierig geeignete Personen, die die Berufsvoraussetzung Land- bzw. Forstwirt erfüllen, zu benennen.
Von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konnte keine Person benannt werden. Von der CDU-Fraktion konnten jedoch 2 Personen benannt werden, so dass jetzt 2 Vorschläge von der SPD-Fraktion (Herr Allan Pluschkell und Herrn Christoph Otte) und 2 Vorschläge von der CDU-Fraktion (Herr Paul-Gerhard Röttger und Frau Anette Röttger) in die Vorlage aufgenommen worden sind.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Keine Relevanz gem. Handlungsleitfaden |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: |
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| Landesverordnung über die Wahl der Vertrauensleute in der Verwaltungsgerichtsbarkeit |
Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
