Bericht öffentlich - VO/2015/02963
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnis des Dialogverfahrens Ostküstenleitung (5.610)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Oct 5, 2015
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Beschlussvorschlag
Im Rahmen der Energiewende wird der Netzausbau auf 380-kV- Leitungen vorangetrieben. Durch das Projekt „Ostküstenleitung“ ist auch die Hansestadt Lübeck betroffen. Vor dem formellen Planfeststellungsverfahren hat das Energiewendeministerium (MELUR) ein Dialogverfahren durchgeführt (siehe auch Vorlage Nr. VO/2014/0184). Das informelle Dialogverfahren wurde in drei Abschnitte unterteilt. Mitte Juli 2015 wurde das Dialogverfahren für die letzten Abschnitte der Ostküstenleitung abgeschlossen. Als Ergebnis wurden die 500 m breiten vorläufigen Vorzugkorridore für den Verlauf der Ostküstenleitung vorgestellt. Da der Trassenverlauf im anschließenden Planfeststellungsverfahren konkretisiert wird, kann es zu Abweichungen von den vorläufigen Vorzugskorridoren kommen. Das Planfeststellungsverfahren für den letzten Trassenabschnitt wird voraussichtlich im vierten Quartal 2019 abgeschlossen sein. Der Baubeginn ist für das zweite Quartal 2020 geplant. Über den weiteren Sachstand wird im Bauausschuss informiert.
Im ersten Abschnitt Kreis Segeberg – Raum Lübeck wird die bestehende 220-kV- Leitung durch die neu zu errichtende 380-kV- Leitung ersetzt. Der vorläufige Vorzugskorridor verläuft parallel zu der bestehenden Trasse und endet an dem Umspannwerk Lübeck (auf dem Gemeindegebiet von Stockelsdorf). Der vorläufige Vorzugskorridor verläuft nicht auf dem Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck. Voraussichtlich werden auf diesem Abschnitt zwei Sichtachsen auf die UNESCO Welterbestätte „Lübecker Altstadt“ (Prüfpunkt 30: K 52 östlich Cashagen und Prüfpunkt 31: Cashagen-Obernwohlde) durch die Ostküstenleitung beeinträchtigt. Die beiden Sichtachsen werden bereits durch die bestehende 220-kV- Leitung zerschnitten die nach der Fertigstellung der Ostküstenleitung zurückgebaut wird. (siehe Anlage 1)
Der zweite Abschnitt Raum Lübeck - Raum Göhl verläuft ebenfalls nicht auf dem Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck. Somit ergeben sich keine direkten Beeinträchtigungen. Der zweite Abschnitt endet ebenfalls an dem Umspannwerk Lübeck (auf dem Gemeindegebiet von Stockelsdorf). (siehe Anlage 2)
Auf dem dritten Abschnitt zwischen dem Umspannwerk Lübeck und dem Umspannwerk Siems besteht ein 220-kV- Erdkabel, welches durch die 380-kV- Leitung ersetzt werden soll. Dieser Abschnitt zweigt zur Einschleifung des Umspannwerks Siems nördlich von Klein Parin ab. Von dort verläuft der Korridor in östliche Richtung weiter in der Muldenlage nördlich des Pariner Bergs. Eine Beeinträchtigung der Sichtachsen auf das UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt kann somit ausgeschlossen werden. Anschließend führt der Korridor an Groß Parin vorbei, um dann Ratekau südlich zu umgehen. Daraufhin wird die geplante Ostküstenleitung mit der Autobahn A1 und der bestehenden 110-kV- Leitungen gebündelt, um schlussendlich in südlicher Richtung ins Umspannwerk Siems zu gelangen. (siehe Anlage 2)
Auf dem letzten Teilabschnitt des dritten Abschnitts verläuft der vorläufige Vorzugskorridor auf dem Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck. Auf diesem Teilabschnitt nördlich des Umspannwerk Siems verlaufen bereits mehrere 110-kV- Leitungen. (siehe Anlage 3)
Für weitergehende Informationen sehen Sie bitte folgende Internetseiten:
Energiewendeministerium (MELUR):
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/E/energiewende/dialogverfahren.html
TenneT (Projektträger):
http://www.tennet.eu/de/netz-und-projekte/onshore-projekte/ostkuestenleitung.html
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch diesen Bericht nicht berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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197,9 kB
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740 kB
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5,2 MB
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