ALLRIS - Vorlage

Blankovorlage - VO/2015/02976

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Beratungsfolge

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Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 07.09.2015 einstimmig folgende Empfehlung, im Zusammenhang mit dem o.g. Bericht, abgegeben:

 

  1. Die Leitungsträger müssen durch geeignete Fachkräfte jeweils die Nachweise erbringen, dass der Zustand, nach Beendigung der Baumaßnahme, wieder fachgerecht hergestellt wurde („Fachunternehmererklärung“).
  2. Wenn auf die Wiederherstellung in Gänze verzichtet werde oder nur eine einfache Wiederherstellung erfolgen werde, muss es dort eine Kompensation geben.
  3. Bei der Änderung der Konzessionsverträge mit den Stadtwerken Lübeck ist die dort enthaltene Gewährleistungsdauer so zu wählen, wie sie auch bei allen anderen Leitungsträgern festgeschrieben wurde.

 

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