ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02872

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Energieversorgung der neu zu bebauenden Grundstücke im Gründungsviertel ein Blockheizkraftwerk durch einen Investor errichten zu lassen.

 

  1. Zur Auswahl des Investors ist eine Ausschreibung durchzuführen mit dem Gegenstand Bau und Betrieb eines Blockheizkraftwerks (BHKW) einschließlich Energielieferungsvertrag zur energetischen Versorgung des Gründungsviertels.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, in die Kaufverträge mit den Erwerbern der Grundstücke im Gründungsviertel für die Käufer eine Verpflichtung zum Anschluss an das vorgesehene Blockheizkraftwerk und zur Abnahme der von dort gelieferten Energie im zulässigen rechtlichen Rahmen aufzunehmen.

 

 

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Zur energetischen Versorgung der neu zu bebauenden Grundstücke im Gründungsviertel soll durch einen Investor bzw. Contractor ein Blockheizkraftwerk (BHKW) errichtet und betrieben werden. Es liefert neben der Energie für Raumheizung und Warmwasserbereitung Strom, der auch selbst genutzt werden kann.

 

Eine Untersuchung der Stadtwerke Lübeck hat ergeben, dass ein Blockheizkraftwerk für die Neubebauung im Gründungsviertel wirtschaftlich betrieben werden kann und durch eine effizientere Wärme-Erzeugung und Wärme-Speicherung wirtschaftliche und ökologische Vorteile gegenüber konventionellen, individuellen Einzelheizungen bietet. Voraussetzung dafür ist, dass eine definierte Energieabnahme kontinuierlich gesichert erfolgt.

Um diese Voraussetzungen eines wirtschaftlichen Betriebes des BHKW für Verbraucher und Betreiber zu gewährleisten, soll im Grundstückskaufvertrag eine individuelle Energieerzeugung für die jeweiligen zu bebauenden Grundstücke ausgeschlossen werden und es soll eine rechtliche Bindung zur Abnahme der Energie und über den Anschluss an das BHKW vereinbart werden.

 

Die Energie muss zur derzeit geplanten Fertigstellung der ersten Gebäude zum Ende des zweiten Quartals 2017 geliefert werden können.

 

Das BHKW soll in zentraler Lage des Baugebietes im räumlichen Zusammenhang mit der Tiefgarage an der Einhäuschen Querstraße errichtet werden.

Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Instandhaltung des BHKW (Contracting) werden in einem zweistufigen, EU weiten Verfahren ausgeschrieben.

Das Contracting umfasst folgende Leistungen:

-          Konzept der Energieversorgung

-          Errichtung des BHKW

-          Betrieb des BHKW

-          Lieferung von Energie (Strom, Wärme etc.) für die Dauer von mindestens 10 Jahren

-          Finanzierung

-          Wartung

 

Der Contractor errichtet und betreibt die Energieanlage auf eigenes Risiko und Kosten. Die Anlagen stehen im Eigentum des Contractors. Die Hansestadt Lübeck wird keine vertraglichen Abnahmeverpflichtungen eingehen, sondern der Contractor erhält von der HL die Möglichkeit, auf dem von der HL zur Verfügung gestellten Grundstück ein BHKW zu errichten und zu betreiben und mit den Endabnehmern Energielieferungsverträge abschließen, über die Bau und Betrieb des BHKW refinanziert werden (Konzession).

 

Angesichts der inhaltlichen wie verfahrensmäßigen Komplexität der vorgesehenen Ausschreibung mit EU-weitem Teilnahmewettbewerb soll ein mit dieser Art Vergabeverfahren erfahrenes Ingenieurbüro beauftragt werden.

Ein Beschluss des Hauptausschusses zur Beauftragung eines Fachplanungsbüros zur Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung ist nicht erforderlich, weil der Auftragswert unter 25.000 € liegen wird.

 

 

 

 

 

Kosten und Finanzierung:

Kosten entstehen der Hansestadt Lübeck nur für Vorbereitung und Durchführung einer Contractingausschreibung für Bau und langjährigen Betrieb es BHKW. Alle weiteren Kosten für z.B. Planung, Bau und Betrieb der Wärmeerzeugungsanlage, der Leitungen usw. werden bei Umsetzung der vorgesehenen Erschließung in den Preisen der Wärmelieferung über die Laufzeit des Wärmelieferungsvertrages verteilt enthalten sein.

 

Das Bauwerk zur Unterbringung des BHKW wird vom Bauherrn des Gebäudes an der Einhäuschen Querstraße im Zusammenhang mit dem Bau der Tiefgarage oder separat vorab errichtet und an den BHKW - Betreiber vermietet.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Bereich Recht

 

keine rechtlichen Bedenken

 

Klimaleitstelle

 

keine Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen werden von dieser Vorlage nicht berührt.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (s. Begründung)

 

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Anlagen

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