ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02832

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung über 4.850,00 Euro für das Kooperationsprojekt „Ich. Du. Lübeck. Interkultureller Sommer 2015“ wird angenommen.

 

 

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Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 4.850,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2015 einen Gesamtwert von 669.850,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 4.850,00 Euro zuständig.

 

Bei der Spende handelt es sich um einen Zuschuss für die Durchführung des Kooperationsprojektes „Ich. Du. Lübeck. Interkultureller Sommer 2015“. Die Bürgerakademie Lübeck c/o VHS Lübeck veranstaltet gemeinsam mit Lübecker Einrichtungen eine Veranstaltungsreihe im Sommer 2015 unter dem Titel „Ich. Du. Lübeck. Interkultureller Sommer“. Gemeinsames Ziel ist es, Begegnung zu ermöglichen und unsere kulturelle Vielfalt in Lübeck erlebbar zu machen.


Die Einrichtungen führen die von ihnen geplanten Veranstaltungen eigenverantwortlich durch. Die Kosten für die Veranstaltungen sind von den veranstaltenden Einrichtungen selbst zu tragen. Alle Veranstaltungen werden gemeinsam beworben durch ein Sonderheft, Plakate, auf der Website und im Programm der Bürgerakademie. Für diese Öffentlichkeitsarbeit wurden Finanzmittel eingeworben.

 

Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegenstehen.

 

Folgeaufwendungen entstehen nicht.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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