ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02806

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beim Produktsachkonto 552001 085.7852000 – Wasser und Hafen, Priwall Waterfront, Teilbereich 1, Wasserbau – werden überplanmäßig im Haushaltsjahr 2015 gem. § 95d Gemeindeordnung Schleswig-Holstein 275.000,00 Euro für die Erneuerung der Slipanlage im Passathafen bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 424003 082.7853000 – Bark Passat/ Passathafen, Erneuerung Bollwerk und Steg H, sonstige Baumaßnahmen in Höhe von 275.000,00 Euro.

Reduzieren

Die Slipanlage im Passathafen ist abgängig und wurde zum Saisonbeginn 2015 für die Nutzung gesperrt. Ein Erneuerungsbedarf der Slipanlage wurde bereits 2013 festgestellt. Eine damalige Haushaltsanmeldung in einer Größenordnung von 212.500,00 Euro auf Basis einer Kostenschätzung wurde jedoch nicht berücksichtigt.

 

Mit Vorlagen-Nummer VO/2015/02674 hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 09.06.2015 den Beginn der Ausschreibung für die Baumaßnahme Priwall Waterfront, Teilbereich 1, Wasserbau entschieden. Im Zuge dieser Baumaßnahme erfolgt u.a. die Erneuerung der Uferbefestigung im Passathafen sowie der Neubau einer umlaufenden Steganlage auf der Uferbefestigung. Die Erneuerung der Slipanlage gehört zurzeit haushaltsmäßig nicht zu der Maßnahme. Die Vorlage enthielt bereits den Hinweis, dass es planerisch und bautechnisch jedoch sinnvoll ist, die Slipanlage zusammen mit der Uferbefestigung zu erneuern und dass die haushaltsmäßige Ordnung der Planungs- und Baukosten im Rahmen einer überplanmäßigen Bewilligung seitens des Bereiches Schule und Sport hergestellt wird.

 

Eine nun vorliegende detaillierte Kostenberechnung des Bereiches Lübeck Port Authority für die Erneuerung der Slipanlage beziffert die Kosten auf 275.000,00 Euro. Hierbei handelt es sich um eine Netto-Kalkulation, da der BGA Hafen vorsteuerabzugsberechtigt ist.

 

Als Deckung der Kosten für die Erneuerung der Slipanlage stehen Haushaltsmittel im Investitionshaushalt 2015 aus der Maßnahme „Passathafen – Erneuerung Steg und Bollwerk H“ zur Verfügung. Diese Maßnahme ist in der Form nicht mehr erforderlich, da sie Bestandteil der o.a. Erneuerung der Uferbefestigung im Passathafen sowie des Neubaus einer umlaufenden Steganlage ist. Aus diesem Grund sind die hier bisher veranschlagten Haushaltsmittel im Jahr 2015 in Höhe von 500.000,00 Euro nicht erforderlich und können in Höhe von 275.000,00 Euro zur Deckung bei der Maßnahme Erneuerung Slipanlage verwendet werden.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

5.691 – Lübeck Port Authority

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche sind von dieser Maßnahme nicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (siehe Begründung)

 

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren