ALLRIS - Vorlage

Blankovorlage - VO/2015/02866

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Beratungsfolge

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Die o.g. Vorlage wurde im Hauptausschuss am 23.06.2015 vertagt. Klarstellend wird hiermit die Begründung der Vorlage im ersten Absatz der Seite 3/3 wie folgt ergänzt (Änderungen fett):

 

 

Mit den Geschäftsführern/-innen sollen grundsätzlich unbefristete Dienstverträge mit einjähriger Kündigungsfrist auf der Grundlage des städtischen Muster-Dienstvertrags für Geschäftsführer/-innen geschlossen werden. Die Bestellung durch die Gesellschafterversammlung erfolgt in der Regel für fünf Jahre, um so einen festen Rhythmus für die notwendige Überprüfung der Diensterfüllung der Geschäftsführerin / des Geschäftsführers zu gewährleisten. Eine Abberufung der Geschäftsführerin / des Geschäftsführers, die jederzeit möglich ist, gilt zugleich als Kündigung des Dienstvertrages für die Geschäftsführerin / den Geschäftsführer. In diesem Falle endet das Vertragsverhältnis ein Jahr nach der Beschlussfassung über die Abberufung, sofern keine außerordentliche Kündigung erfolgt.

Änderungen am Dienstvertrag sind einvernehmlich mit der Geschäftsführerin / dem Geschäftsführer zu vereinbaren.

 

Entscheidungen zu Änderungen am Dienstvertrag für Geschäftsführer/-innen trifft die Gesellschafterversammlung.

 

 

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