ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2015/02782

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das BM Oliver Dedow bat um Beantwortung folgend aufgeführter Fragen:

 

  1. Führt die Hansestadt Lübeck die Betreuung von Asylbewerbern selbst durch oder werden hiermit Dritte beauftragt?
  2. Welche Kosten entstehen der HL diesbezüglich jährlich oder welche Kosten werden an Dritte gezahlt?
  3. Wie ist das Vergabeverfahren für Leistungen zur Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern?
  4. Findet eine öffentliche Ausschreibung statt?

 

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Die gestellten Fragen werden wir folgt beantwortet:

 

zu 1.              Mit der Betreuung von Asylsuchenden hat die Hansestadt Lübeck gemäß eines Bürgerschaftsbeschlusses vom 26.09.1991 die Gemeindediakonie Lübeck beauftragt.

 

zu 2.              Die Hansestadt Lübeck übernimmt die der Gemeindediakonie zur Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben entstandenen Sach- und Personalkosten. Die Personalkosten unterliegen im wesentlichen dem vereinbarten Betreuungsschlüssel von 1:40 in den Gemeinschaftsunterkünften.

 

zu 3. und 4.  Entsprechend dem Bürgerschaftsbeschluss vom 26.09.1991 wurde zwischen der Hansestadt Lübeck und der Gemeindediakonie ein Vertrag abgeschlossen, der die Übertragung der Aufgaben zur Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden regelt. Dieser Vertrag trat am 01.10.1991 in Kraft und gilt bis heute. In dem Vertrag ist die Übertragung der gesamten Aufgabe der Betreuung von Asylsuchenden definiert. Eine öffentliche Ausschreibung fand demnach nicht statt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

 

 

 

 

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