ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02761

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der bei dem Produktsachkonto 542001 120 7852000 K20 bestehende Sperrvermerk gem. §12 Abs.2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) für das Haushaltsjahr 2015 wird aufgehoben. Die Haushaltsmittel in Höhe von 384.000,00 Euro werden gleichzeitig freigegeben.

 

 

 

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Der bei dem Produktsachkonto  542001 120 7852000 K20/ Radweg Travemünder Landstraße im Haushaltsjahr 2015 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung- Doppik (GemHVO- Doppik) soll aufgehoben werden. Um gleichzeitige Freigabe

der Mittel im Finanzplan 2015 in Höhe von 384.000 Euro für den Ausbau des Geh- und Rad-

Weges an der Travemünder Landstraße/K20 wird gebeten.

 

 

Die Haushaltsmittel werden benötigt, da der Beginn der Baumaßnahme am 01.09.2015 ist.

Die HU- Bau liegt dem Bereich Haushalt und Steuerung vor. Der Förderantrag gem.GVFG/ FAG wurde beim Land Schleswig- Holstein eingereicht, die Maßnahme  ist im Förderprogramm des Landes aufgenommen.

 

 

Begründung der Dringlichkeit der Maßnahme:

 

Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht besteht unbedingter Handlungsbedarf. Die Schadensmerkmale im Radweg sind z. Zt. erheblich.

Der Radwegeneubau ist ab den 01.09.2015 geplant.

Eine weitere Verschiebung ist nicht möglich, da wir dann in die "schlechte Jahreszeit" kommen (Temperaturen und Niederschläge).

 

Weiterhin ist der Baubeginn eine Auflage des Fördergeldgebers (Land Schleswig- Holstein).

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und

Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren

Belange durch die Maßnahme nicht

berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch§ 10 StWG

(Verkehrssicherungspflicht)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein (durch die Aufhebung des Sperrvermerkes entstehen keine finanziellen Auswirkungen)

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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