Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02761
Grunddaten
- Betreff:
-
Freigabe der Haushaltsmittel im Finanzplan 2015 (Investitionstätigkeiten) für den Ausbau des Geh- und Radweges an der Travemünder Landstraße; K20 und den Ausbau der Bushaltestelle Baubereich: Abschnitt zwischen Solmitzstraße und Elbingstraße (5.660)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
Jun 15, 2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
Jun 23, 2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Jun 25, 2015
|
Der bei dem Produktsachkonto 542001 120 7852000 K20/ Radweg Travemünder Landstraße im Haushaltsjahr 2015 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung- Doppik (GemHVO- Doppik) soll aufgehoben werden. Um gleichzeitige Freigabe
der Mittel im Finanzplan 2015 in Höhe von 384.000 Euro für den Ausbau des Geh- und Rad-
Weges an der Travemünder Landstraße/K20 wird gebeten.
Die Haushaltsmittel werden benötigt, da der Beginn der Baumaßnahme am 01.09.2015 ist.
Die HU- Bau liegt dem Bereich Haushalt und Steuerung vor. Der Förderantrag gem.GVFG/ FAG wurde beim Land Schleswig- Holstein eingereicht, die Maßnahme ist im Förderprogramm des Landes aufgenommen.
Begründung der Dringlichkeit der Maßnahme:
Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht besteht unbedingter Handlungsbedarf. Die Schadensmerkmale im Radweg sind z. Zt. erheblich.
Der Radwegeneubau ist ab den 01.09.2015 geplant.
Eine weitere Verschiebung ist nicht möglich, da wir dann in die "schlechte Jahreszeit" kommen (Temperaturen und Niederschläge).
Weiterhin ist der Baubeginn eine Auflage des Fördergeldgebers (Land Schleswig- Holstein).
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung zustimmend |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch die Maßnahme nicht berührt werden. |
|
|
|
Die Maßnahme ist: | x | neu |
|
| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: § 10 StWG (Verkehrssicherungspflicht) |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein (durch die Aufhebung des Sperrvermerkes entstehen keine finanziellen Auswirkungen) |
|
| Ja (Anlage 1) |
