ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02663

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft stimmt dem in der Anlage 1 beigefügten Letter of Intent (LoI) zwischen der Landesregierung Schleswig-Holstein, der Hansestadt Lübeck, der Universität zu Lübeck und der Fachhochschule Lübeck zu.

 

 

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Im Interesse einer frühzeitigen und umfassenden Information der kommunalpolitischen Entscheidungsgremien sowie der Lübecker Bevölkerung wird eine Beratung bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 5. Mai 2015 für erforderlich gehalten.

 

Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein hat als Reaktion auf die erheblich gestiegenen Flüchtlingsaufnahmen in Schleswig-Holstein entschieden, drei weitere Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) zu bauen und in Betrieb zu nehmen. Bei dieser Entscheidung war ein Ziel, nach der Entbehrlichkeit von Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge, diese in eine nachhaltige Nutzung etwa für studentische Zwecke an den Standorten der Hochschulen in Schleswig-Holstein zu überführen.

 

Neben Lübeck sind Kiel und Flensburg als Standorte für neue EAE vorgesehen. Die Standortauswahl in der Hansestadt Lübeck erfolgte zwischen dem Land Schleswig-Holstein in Abstimmung mit der Verwaltung der Hansestadt Lübeck und der Hochschulen Lübeck.

 

Über die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge durch das Land in der Hansestadt Lübeck wird der in der Anlage beigefügte Letter of Intent zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Land Schleswig-Holstein sowie der Universität zu Lübeck und Fachhochschule Lübeck geschlossen.

 

Der Letter of Intent steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Bereich Recht – zustimmend

Bereich Soziale Sicherung – zustimmend

Bereich Wirtschaft und Liegenschaften - zustimmend

Bereich Stadtplanung - zustimmend

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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