Blankovorlage - VO/2015/02792
Grunddaten
- Betreff:
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Erweiterung des kommunales Intergationskonzeptes, genannt:Teil III: Verantwortung für Flüchtlinge
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Blankovorlage
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 25, 2015
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Sep 24, 2015
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Antrag: Die Lübecker Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck möge sich für eine entsprechende Erweiterung (siehe Anlage) aussprechen.
Begründung: Bürgerschaftsbeschluss vom Februar 2012 zum kommunalen Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck.
Anlage:
Teil III: Verantwortung für Flüchtlinge
Leitziel:
Flüchtlinge finden in der Hansestadt Lübeck Schutz und Sicherheit vor Verfolgung
Krisen in aller Welt zwingen Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen und Zuflucht im Ausland zu suchen. In der Hansestadt Lübeck leben Migrantinnen und Migranten, die in ihrem Herkunftsland verfolgt oder vom Krieg bedroht wurden und es deshalb verlassen mussten. Sie genießen den Status eines anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention, oder sie leben hier als Asylbewerber / als Ausländer mit einem humanitären oder geduldeten Aufenthaltsrecht / als Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel. Viele von ihnen haben in ihren Heimatländern und/oder auf der Flucht erhebliche physische, psychische oder sexuelle Gewalt erlitten, sind traumatisiert.
Sie alle eint die Hoffnung auf ein neues Leben in Sicherheit und Würde.
Die Mehrzahl der Menschen im Asylverfahren, die der Hansestadt Lübeck vom Land zugewiesen werden, erhält zunächst Wohnraum in den Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber. Aber auch die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen und deren sozialpädagogische Betreuung gewinnen an Bedeutung.
Während des Asylverfahrens bestehen rechtliche Defizite hinsichtlich der Einbeziehung und Integration der Betroffenen in das gesellschaftliche Leben. Daher wird dieser Personenkreis bislang nur unzureichend von den bestehenden Angeboten der Integrationsförderung erreicht. Insbesondere auch die Sprachförderung von Menschen, die noch keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, bleibt auf der Strecke. Sie sind von den Angeboten wie den Integrationskursen und den berufsbezogenen Deutschkursen des ESF-BAMF-Programms weitgehend ausgeschlossen, und die selbstzahler-Angebote kommen für sie ebenfalls nicht infrage, weil sie i.d.R. nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Es ist zwingend geboten, den genauen Bedarf zu ermittelt und entsprechende Angebote zu schaffen.
Leitziel | Flüchtlinge finden in der Hansestadt Lübeck Schutz und Sicherheit vor Verfolgung |
Teilziele |
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Strategien/ Maßnahmen |
(Befindet sich im Aufbau.)
(z.B. Initiative des Landes zur Öffnung von Integrationskurse für Menschen im Asylverfahren)
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Ressourcen | Vorhandenes Erfahrungswissen der verschiedenen Akteure aus der Flüchtlingsarbeit in der Hansestadt Lübeck Bereitstellung der personellen und finanziellen Mitteln für die Umsetzung der o.g. Maßnahmen durch Bund, Land, Kommune und weiteren Geldgebern. |
Verantwortlich |
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Indikatoren |
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Gez. Stadtpräsidentin
Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer
