Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02776
Grunddaten
- Betreff:
-
Wertstoffhof Herrenwyk
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Werkausschuss EBL
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zur Entscheidung
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Jun 11, 2015
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Die Überlegungen zur Optimierung der Wertstoffhöfe begannen im Jahr 2013 und konnten 2014 konzeptionell abgeschlossen werden. Danach sollen die Wertstoffhöfe Altstadt und St. Lorenz durch einen neuen Wertstoffhof in der Einsiedelstraße ersetzt werden. Der Wertstoffhof Herrenwyk soll an anderer Stelle im dortigen Gewerbegebiet neu errichtet werden. Bei Erstellung des Wirtschaftsplanes für 2015 sind wir nach dem damaligen Planungsstand davon ausgegangen, dass zunächst das Bauvorhaben Einsiedelstraße gestartet wird und der Neubau in Herrenwyk erst im Anschluss daran erfolgt. Für den Neubau in der Einsiedelstraße wurden im Wirtschaftsplan 2015 keine Mittel eingestellt, da die Liegenschaft nach Errichtung vom Grundstückseigentümer angemietet werden soll.
Für das Bauvorhaben Herrenwyk wurden Mittel in Höhe von 500 TEUR für den Ankauf des Grundstücks und die Planungsleistung im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Nachdem der Baubeginn in der Einsiedelstraße sich weiter verzögert, da das Gelände im Gebiet des aktuellen B-Plan-Verfahrens „Einsiedelstraße/Roddenkoppel“ liegt und insbesondere die zukünftige abfallwirtschaftliche Nutzung noch Gegenstand von Gesprächen ist, würden wir gerne das Bauvorhaben Wertstoffhof Herrenwyk vorziehen. Die Planungen sind soweit abgeschlossen, der Bauantrag ist gestellt und die Haushaltsmittel können durch Umschichtung innerhalb des genehmigten Wirtschaftsplanes zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt werden folgende Mittel für 2015 benötigt:
Kauf des Grundstücks einschließlich Nebenkosten 220 TEUR
Tiefbau- und Hochbaumaßnahmen einschl. Planung 1.500 TEUR
Sonstige Baunebenkosten einschl. Reserve 80 TEUR
Gesamtsumme 1.800 TEUR
Davon sind 500 TEUR im Wirtschaftsplan 2015 enthalten, die restlichen 1.300 TEUR werden durch Umschichtung anderer Investitionsmittel bereitgestellt.
Insgesamt werden die Gesamtkosten für den Neubau nach dem heutigen Stand der Kostenschätzung bei 2,3 Mio. EUR liegen.
Gemäß § 8 Abs. 3 Buchstabe b) der Betriebssatzung entscheidet bei Mehrausgaben im Sinne des § 14 Abs. 5 EigVO der Werkausschuss. Um Zustimmung wird gebeten.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Weil deren Belange nicht betroffen sind. |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (siehe Begründung) |
