ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2015/02689

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für welche „Vergehen“ bekommen Schüler an Schulen schriftliche Missbilligungen?
  2. Sind diese schriftlichen Missbilligungen zueinander gleichwertig, oder gibt es eine Art Abstufung?
  3. Welche Folgen haben schriftliche Missbilligungen? Können sie zum Schulverweis führen?
  4. Welche Schulen weisen eine Art „Mediennutzungsverbot“ für ihre Schule auf, die die Nutzung von Handys und Laptops in den Pausen verbietet? Bei welchen führt ein Verstoß gegen dieses Verbot zu einer schriftlichen Missbilligung?

 

 

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