ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02541

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsfläche in der Hansestadt Lübeck gemäß Anlage 2 wird beschlossen:

* Nussbaumweg

Gemarkung St. Jürgen , Flur 13, Flurstück 1826

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.

 

 

 

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Auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Bauvertrages vom 27./28.04.2010 mit der Neue Lübecker Norddeutsche Baugenossenschaft eG (NL) erfolgte die rückwärtige Erschließung des Areals zwischen den Grundstücken Kastanienallee 7 und 9 über den Nussbaumweg.

Die Fertigstellung dieser neuen Erschließungsstraße ist erfolgt, die Übergabe an die Hansestadt Lübeck erfolgte auf Grundlage der Übergabevereinbarung vom 23.02./05.03.2015 mit Ablauf des 28.02.2015.

Hiermit liegt die Widmungsvoraussetzung nach §6 Abs. 3 StrWG vor, die Eigentumsverschaffung steht noch aus.

Die Widmung umfasst folgende Fläche gemäß Anlage 2:

Stadtteil: St. Jürgen       Gemarkung: St. Jürgen

Flur:

Flurstück:

Nussbaumweg

13

1826

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Der Erschließungsträger

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Neu

 

 

Freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996. 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja

 

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Anlagen

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