ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02401

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die als Anlage I beigefügte 2. Änderung der Entgeltordnung für den Wohnmobilparkplatz des Kurbetriebs Travemünde wird beschlosse

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Der Kurbetrieb Travemünde betreibt seit dem Jahr 2005 den Wohnmobilparkplatz auf dem Kowitzberg in Travemünde. Die Entgelte sind seit dem Jahr 2012 nicht erhöht worden.

 

Ein durchgeführtes Benchmarking hat gezeigt, dass der Kurbetrieb mit seinen Entgelten im unteren bis mittleren Bereich der Entgelte anderer Ostseebäder rangiert (eine vergleichende Gegenüberstellung ist als Anlage III beigefügt). Vor dem Hintergrund ständig steigender Nachfrage nach Parkplätzen auf dem Wohnmobilparkplatz Kowitzberg und unter Berücksichtigung der schwierigen finanziellen Situation sowohl des Kurbetriebs als auch der Hansestadt Lübeck wird vorgeschlagen, die Entgelte sowohl in der Haupt- als auch in der Nebensaison um jeweils Euro 1,-- zu erhöhen. Eine weitergehende Erhöhung (+14 % bzw. + 9%) ist zurzeit aus Wettbewerbsgründen nicht möglich. Die Höhe der Entgelte unterliegt aber einer jährlichen Überprüfung. Im Einzelnen erhöhen sich die Entgelte wie folgt:

 

In der Zeit vom                                          Euro (aktuell)                                                                      Euro (neu)

 

01.01.    bis 14.05. und                                          7,--                                                                                    8,--

15.09.  bis 31.12. des Jahres

 

15.05.  bis 14.09. des Jahres                        11,--                                                                                 12,--

 

Anmerkung: Die Entgelte enthalten die Kurabgabe für die 1. Person (Euro 2,80 in der Hauptsaison und Euro 1,40 in der Nebensaison)                                                                               

 

Zur Steigerung der Abgabenehrlichkeit wird die Entgeltordnung um eine Regelung über die Zahlung eines erhöhten Parkentgeltes ergänzt. Dieses soll von Personen erhoben werden, die den Wohnmobilparkplatz nutzen, ohne einen Parkschein gelöst zu haben. Zurzeit besteht kein Anreiz, einen Parkschein zu lösen, da das bei einer Kontrolle nachzuentrichtende Entgelt dem regulären Parkentgelt entspricht. Im Kalenderjahr 2013 hat der Kurbetrieb im Rahmen seiner Kontrollen 242 parkende Fahrzeuge ohne Parkschein festgestellt. Neben der Steigerung der Abgabenehrlichkeit trägt das erhöhte Parkentgelt zur Deckung der dem Kurbetrieb durch die Kontrollen entstehenden Kosten bei (Personalkosten, Fahrzeugkosten, Versicherung etc.).

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung - keine Bedenken

1.300 Recht - keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche sind nicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Voraussichtliche jährliche Mehreinnahme

Euro 10.000

 

 

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Anlagen

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