ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02398

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2010 wird gem. § 95 n GO beschlossen – dies in Kenntnis der Berichtigungsmöglichkeit im Rahmen der 5 folgenden Jahresabschlüsse (2010 bis 2014) gem. § 56 Abs. 3 GemHVO-Doppik.

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Die Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2010 wurde am 31.03.2011 fertig gestellt. Die vorläufige Fassung war am 21.09.2010 vorgestellt worden. Geprüft wurde die Eröffnungsbilanz durch das Rechnungsprüfungsamt. Dessen Prüfbericht vom 03.07.2014 sowie die Stellungnahmen der Verwaltung vom 17.10.2014 und 19.12.2014 wie auch die Wertung des RPA zu diesen Stellungnahmen wurden am 12.02.2015 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten und zur Kenntnis genommen. Damit liegen die Voraussetzungen der Beschlussfassung der Eröffnungsbilanz durch die Bürgerschaft gem. § 95 n GO vor.

Die Eröffnungsbilanz mit Anhang, der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und der Beschluss der Bürgerschaft über die Eröffnungsbilanz sind gem. § 95 n Abs. 4 GO i.V.m. § 95 n Abs. 6 GO örtlich bekannt zu machen und danach öffentlich auszulegen.

 

Die Hansestadt Lübeck hat die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik im Rahmen des Projektes NKF/Doppik durchgeführt. Grundlage war der Beschluss der Bürgerschaft über die „Einführung des Neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF) / Umstellung des Lübecker Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppelte Buchführung in Konten (Doppik)“ vom 23.06.2005.

Die Eröffnungsbilanz stellt eine Vermögensaufnahme nach kaufmännischen Grundsätzen dar, die für die Hansestadt Lübeck Jahrhunderte nach Beginn ihres Wirtschaftens bzw. der Stadtgründung erfolgte. Aufgrund der systembedingten Schwierigkeiten eines solchen Umstellungsprozesses hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Berichtigung der Eröffnungsbilanz direkt gegen das Eigenkapital (also ohne Auswirkungen auf die jährlich vorzulegende Ergebnisrechnung – vergleichbar mit der GuV  eines Wirtschaftsbetriebes) vorgesehen – dies im Rahmen der ersten 5 doppischen Jahresabschlüsse – für die Hansestadt Lübeck also der Jahresabschlüsse 2010 bis 2014.

Die Eröffnungsbilanz war Voraussetzung für den Start der doppischen Haushaltsbewirtschaftung der Hansestadt Lübeck ab 01.01.2010. Der erste doppische Jahresabschluss war dementsprechend für das Jahr 2010 zu erstellen.

Mit dem Jahresabschluss 2010 wurde erstmals von der gem. § 56 GemHVO-Doppik zulässigen Berichtigungsmöglichkeit der Eröffnungsbilanz Gebrauch gemacht. Mit dem Jahresabschluss 2011 werden weitere Berichtigungen der Eröffnungsbilanz vorgenommen werden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies auch für die Jahresabschlüsse der Jahre 2012 bis 2014 erfolgen wird.

Sollten auch danach noch Berichtigungen der Eröffnungsbilanz erforderlich sein, so hätten diese Berichtigungen Auswirkungen auf das jeweilige Jahresergebnis und wären in der Ergebnisrechnung als Aufwand bzw. Ertrag darzustellen – mit Auswirkungen auf das jeweilige operative Jahresergebnis.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung:
              zustimmend

1.210 – Buchhaltung & Finanzen:
              Kenntnisnahme

1.140 – Rechnungsprüfungsamt

              Kenntnisnahme

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  § 95 n GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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