ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2015/02435

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die im Rahmen der Jahresrechnung 2009 festgestellte sogenannte „kamerale Differenz“ des Doppik-Pilotbetriebes konnte in einer Größenordnung von 234.201,66 EUR nicht aufgeklärt werden. Dieser Vorsichtsposten in der Bilanz (Verbindlichkeit) wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 aufgelöst.

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Die im Rahmen des Doppik-Pilotbetriebes in 2009 nicht aufgeklärten Differenzen zwischen den beiden genutzten Buchhaltungssystemen (führend im Pilotjahr: KomFIS und Nebenbuchhaltung im Pilotjahr: MACH) haben sich bis auf 234.201,66 EUR aufklären lassen. Dies war auch schon der Erkenntnisstand Ende des Bewirtschaftungsjahres 2010 (im JA 2010).

Die Vermutungen, eine weitergehende Aufklärung könnte ggf. im Zuge der Umstellung der Veranlagung von den kameralen Verfahren auf die Doppik erfolgen, haben sich nicht bestätigt. Seit Beginn des Jahres 2014 erfolgt die Veranlagung vollständig in der integrierten Finanzsoftware MACH und es haben sich keine Erkenntnisse ergeben, dass aus der kameralen Veranlagung Differenzen bei der Überleitung in das führende System der Doppik entstanden sind.

Bis zum heutigen Tage haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass dieser Vorsichtsposten, der als Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen wird, zu Recht besteht. In der Rückschau betrachtet muss die Differenz auf einem Fehler beruhen, der jedoch bisher nicht gefunden wurde. Eine weitere Suche auch 6 Jahre nach Feststellung der Differenz ist angesichts der Tatsache, dass aus allen erdenklichen Blickwinkeln kein Fehler auszumachen ist, unwirtschaftlich.

Da es sich um einen Vorsichtsposten handelt, der als Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen wird und keine Begründung für den Ausweis dieses Vorsichtspostens mehr besteht, wird diese Verbindlichkeit im Rahmen der Arbeiten für den Jahresabschluss 2011 aufgelöst.

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung
             Kenntnisnahme

1.210 – Buchhaltung und Finanzen
             zustimmend

1.140 – Rechnungsprüfungsamt
             Kenntnisnahme

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: § 94 Abs. 3 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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