ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2015/02516

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

2010 wurde beschlossen die Dienstanweisung von 1977 für den Ermittlungs- und Vollzugsdienst schnellstmöglich außer Kraft zu setzen.

 

1. Wurden die Dienstanweisung inzwischen außer Kraft gesetzt?

2. Werden die Einzelbestimmungen die sich aus den jeweiligen

Ermittlungs-  bzw.  Vollzugsaufträgen ergeben, in Verbindung mit den Hinweisen des ULD  pro Einzelfall zu betrachten und jeweils (wie bisher

gehandhabt)  umgesetzt?

 

 

Antrag 2010

http://www.luebeck.de/stadt_politik/buergerinfo/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002301&options=4

 

Materialien:

http://stadtzeitung.luebeck.de/suche/artikel/id/23370

 

Die  Fertigung einer speziellen Dienstanweisung für den Ermittlungs- und  Vollzugsdienst scheint aus den genannten Gründen nicht mehr zielgerecht.  Vielmehr gilt es, die alte Dienstanweisung  aus dem Jahre

1977 – siehe Anlage 3 - , welche hier aktuell keine  Anwendung mehr fand, schnellstmöglich außer Kraft zu setzen und die Einzelbestimmungen, die sich aus den jeweiligen Ermittlungs- bzw.

Vollzugsaufträgen ergeben, in Verbindung mit den Hinweisen des ULD pro Einzelfall zu betrachten und jeweils (wie bisher gehandhabt) umzusetzen.

Diese  Auffassung deckt sich auch mit der Feststellung, dass andere Gemeinden  und Städte nach unserer Recherche ebenfalls nicht über spezielle  Dienstanweisungen für den Ermittlungs- und Vollzugsdienst verfügen.

 

 

 

 

 

 

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