Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02342
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 32.13.00 Godewind/ Am Fahrenberg Auslegungsbeschluss (5.610)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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Mar 2, 2015
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Beschlussvorschlag
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes 32.13.00 Godewind / Am Fahrenberg sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 1 bis 4) gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
3. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. 1.201 Haushalt und Steuerung 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften 2.530 Gesundheitsamt 2.830 Kurbetrieb Travemünde 3.370 Feuerwehr 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 3.700 Entsorgungsbetriebe 4.491 Archäologie und Denkmalpflege 5.660 Stadtgrün und Verkehr 5.691 Lübeck Port Authority
Überwiegend zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken gegenüber der Planung vorgebracht. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: BauGB |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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439,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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133,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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