ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02301

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Sachspende des Fördervereins der Emil-Possehl-Schule im Wert von 29.000,00 EUR in Form eines gebrauchten LKWs wird angenommen.

 

 

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Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 über die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u.ä. machen es erforderlich, dass im Falle des Fördervereins der Emil-Possehl-Schule bei einer Spendensumme von 29.000 EUR der Hauptausschuss über die Spendenannahme entscheidet.

Gemäß Delegationsregelung der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO ist der Hauptausschuss für die Annahme zuständig, bei Spenden von mehr als 100.000 EUR bis zu 200.000 EUR, wenn es sich bei dem Spender nicht um eine gemeinnützige Stiftung handelt.

Bei dem Spender handelt es sich um einen Mehrfachspender, der im Jahr 2014 116.535,28 EUR gespendet hat. Die Zuständigkeit zur Spendenannahme liegt also beim Hauptausschuss.

Bei der Spende handelt es sich um eine Sachspende in Form eines gebrauchten LKWs. Die Schule möchte diesen für das Projekt „arbeitsprozessorientierter Unterricht an einem Nutzfahrzeug einsetzen“. Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Förderverein der Emil-Possehl-Schule, die einer Spendeannahme entgegen stehen.

Die Schule beteiligt sich mit 4.200 EUR an den Kosten des LKWs, der einen Gesamtpreis von 33.200 EUR hat.

Es fällt der normale Unterhaltungsaufwand an.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Buchhaltung und Finanzen - zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

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Anlagen

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