ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02289

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der bei dem Produktsachkonto 126001 017.7851000 – „Gefahrenabwehr / Neubau Feuer­wehr­haus FFW Kücknitz / Hochbau­maßnah­men“ – im Haushaltsjahr 2014 bestehende Sperr­­ver­merk gem. § 12 Abs. 2 Gemeinde­haushaltsverordnung-Doppik in Höhe von 560.000 € wird auf Grund der vorliegenden EW-Bau aufgehoben. Die Mittel werden gleichzeitig zur Bewirtschaftung freigegeben.

Reduzieren

Im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2012 wurde die investive Maßnahme „Neubau Feuerwehrhaus FFW Kücknitz“ zunächst mit Planungsmitteln in Höhe von 60.000 € in den Finanzplan 2012-2015 beim Produktsachkonto 126001 017.7851000 – „Gefahrenabwehr / Neubau Feuerwehrhaus FFW Kücknitz / Hochbau­maßnah­men“ – eingestellt.

Nachdem die Possehl-Stiftung im August 2013 für diese Maßnahme eine Spende in Höhe von 350.000 € zugesagt hatte, wurde das voraussichtliche Investitionsvolumen auf der Grundlage einer Kostenschätzung in Höhe von 660.000 € ermittelt. 60.000 € standen aus den o. a. Planungsmitteln zur Verfügung. Weitere 40.000 € sollen als Eigenleistung von der Freiwilligen Feuerwehr erbracht werden. Die verbleibenden 560.000 € wurden im Haushalt 2014 beim o. a. Konto geordnet.

 

Da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Haushalt 2014 noch keine Entwurfs­unterlage Bau (EW-Bau) vorlag, wurde die Auszahlung mit einem haushaltsrechtlichen Sperrvermerk versehen.

 

Vom Bereich Gebäudemanagement wurde die EW-Bau unter Betei­li­­gung mehrerer Architektur- und Ingenieurbüros erstellt. Hierbei hat sich ergeben, dass die vorstehenden, auf einer Kostenschätzung basierenden Haushaltsmittel für den Neubau nicht auskömmlich sein werden. Die durch die EW-Bau ermittelten Gesamt­kosten belaufen sich auf 740.000 €. Abzüglich der von der Feuerwehr zu erbringenden Eigenleistungen mit einem Wert von 40.000 € sind 700.000 € zu finanzieren. In Ergänzung der bereits in den Haushalten 2012 (60.000 €) und 2014 (560.000 €) bereit gestellten Mittel wurden die zu den zu finanzierenden Gesamtkosten von 700.000 € noch fehlenden 80.000 € im Haushalt 2015 geordnet.

 

Der wegen der bisher fehlenden EW-Bau in den Haushalt aufgenommene Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeinde­haushaltsverordnung-Doppik kann aufgehoben werden, da die EW-Bau nunmehr vorliegt. Die Mittel werden gleichzeitig freigegeben, um die weiteren Schritte für die Ausführungsplanung, die Ausschreibungsvergaben und die Baudurchführung einzuleiten.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

5.651 – Gebäudemanagement HL
beide zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Spezielle Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 12 Abs. 2
Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (s. Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren