ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2014/02101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Abbau des Burgfeldbrunnens aufgrund der Baufälligkeit

 

 

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Der Burgfeldbrunnen aus dem Jahr 1964 ist baulich schwerwiegend abgängig oder umfassend sanierungsbedürftig. Der marode Zustand des Bauwerks, die nicht mehr zeitgemäße Optik und die geplante Umgestaltung des Gustav-Radbruch-Platzes haben im Bereich Stadtgrün und Verkehr zu der Entscheidung geführt, den Brunnen im Jahr 2015 zurückzubauen.

 

Der damalige Neubau des Brunnens ist für rd. 60.400 DM (umgerechnet rd. 30.800 EUR) erfolgt. Im Jahr 1973 ist bereits die erste Neubeschichtung der Betonoberfläche für rd. 18.800 DM (umgerechnet rd. 9.600 EUR) durchgeführt worden. Eine Neubeschichtung im Jahr 2004 kostete rd. 17.600 EUR. Im Jahr 2007 ist eine notwendige Neubeschichtung durch die stadteigene Brückenbaukolonne durchgeführt worden. Aus personellen Kapazitätsgründen kann diese, mittlerweile wieder überfällige Leistung zukünftig nicht mehr in Eigenleistung durchgeführt werden. Die Rissbildung in der Betonoberfläche hat nach einer Baumaßnahme der EBL auf dem Gustav-Radbruch-Platz vor einigen Jahren, bei der in unmittelbarer Nähe zum Brunnen eine Baugrube vorhanden war, noch einmal deutlich zugenommen. Eine immer wiederkehrende Neubeschichtung der Betonoberfläche inklusive Betoninstandsetzung stellt gegenüber einem Neubau mittlerweile eine wirtschaftlich und fachtechnisch nicht mehr vertretbare Lösung dar; der regelmäßige Wasserverlust ist enorm.

 

Seit 2004 sind darüber hinaus mehrfach Reparaturarbeiten am Stromkasten und der Pumpe notwendig gewesen. In der Vergangenheit zeigte sich, dass der Druck der Wasserfontänen stark nachgelassen hat, was auf eine starke Verkalkung der vorhandenen Wasserleitungen und Düsen hinweist.

 

Derzeit belaufen sich die jährlichen Unterhaltungskosten (Wasser, Strom, Kleinstreparaturen) für diesen Brunnen auf ca. 8.000 EUR. Diese und die notwendigen, derzeit auf mind. 60.000 EUR geschätzten Reparaturkosten lassen den Rückbau zum jetzigen Zeitpunkt vor dem Hintergrund der geplanten kompletten Umgestaltung des Gustav-Radbruch-Platzes als vernünftige Maßnahme erscheinen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Maßnahme tangiert die Belange von Kindern und Jugendlichen nicht.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

 

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Anlagen

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