ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/02027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung über 15.000 Euro für die Anschaffung eines Mobiles Klassenzimmers (Kurssatz Notebooks) für die VHS-Deutschkurse wird angenommen.

 

 

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Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 15.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2014 einen Gesamtwert von 4.417.709,99 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 15.000,00 Euro zuständig.

 

Die Spende ist vorgesehen für die Anschaffung von Notebooks („Mobiles Klassenzimmer“) inkl. Rollwagen. Insbesondere für die Nutzung in den Deutschkursen (Integrationskurse und Alphabetisierungskurse) soll über „mobile Klassenzimmer“ u. a. das Internet mit inzwischen gut aufbereiteten Unterrichtsmedien in den Unterricht integriert werden.

Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegenstehen.

Folgeaufwendungen entstehen nicht.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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