ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/02082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die als Anlage 2 beigefügte 9. Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Hansestadt Lübeck wird beschlossen

 

 

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Die Bürgerschaft hat mit Beschluss vom 28.11.2013 (VO/2013/01177 Ziff. 15) den Bürgermeister beauftragt, der Bürgerschaft eine Satzungsvorlage zur Erhöhung der Gewerbesteuer auf zukünftig 450 Basispunkte vorzulegen. Die Erhöhung der Gewerbesteuer soll zum 01.01.2016 in Kraft treten. Die Erhöhung der Gewerbsteuer ist zudem als Maßnahme für den Konsolidierungsfonds vorgesehen.

 

Ausgehend von einem jährlichen durchschnittlichen Vorauszahlungssoll von ca. 60 Mio € (Schätzwert) ergeben sich rechnerisch bei einer Erhöhung von derzeit 430 v.H. um 20 Prozentpunkte Mehreinnahmen von ca. 2,7 Mio € p.a. ausgehend von den Grundlagen 2014. Die jährlichen Gewerbesteuereinnahmen schwanken jedoch selbst bei gleichbleibendem Hebesatz in Höhe von mehreren Millionen, so dass eine verlässliche Aussage zu den zu erwartenden Mehreinnahmen in 2016 erst im Laufe des nächsten Jahres getroffen werden kann. Vergleichsbasis kann immer nur das Gewerbesteueraufkommen sein, das in dem Folgejahr mit dem ursprünglichen Hebesatz hätte realisiert werden können.

 

In 2016 entstehen einmalige Kosten für den Bescheidversand und der Anpassung der Veranlagungssoftware.

 

Da die Hebesätze für die Gewerbe- und Grundsteuer in einer besonderen Hebesatzsatzung festgelegt sind, bedarf es der Änderung dieser Satzung.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Haushalt u. Steuerung: Zustimmung

Recht: Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 1)

                                         

Maßnahme für den Konsolidierungsfonds

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Anlagen

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