Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2014/02031
Grunddaten
- Betreff:
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Antwort auf eine Anfrage von Herrn Christopher Lötsch im Hauptausschuss am 16.09.2014 (TOP 3.16) und am 07.10.2014 (TOP 3.7) betr. Folgekosten im Zusammenhang mit der Sanierung bzw. dem Neubau der Hubbrücke (5.660)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Nov 11, 2014
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Herr Christopher Lötsch hat am 16.09.2014 folgende Frage gestellt: „Welche Folgekosten entstehen der HL und den städtischen Gesellschaften im Zusammenhang mit der Sanierung der Hubbrücke ?“ Am 07.10.2014 wurde die Anfrage erweitert und auf einen „Neubau“ ausgedehnt.
Die Bauverwaltung kann aus ihrem Einflussbereich hierzu folgende Antwort geben:
In den im Jahr 2013 geführten Gesprächen zwischen der Bauverwaltung (Bausenator, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Brückenbau) und dem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) sind keine Kosten benannt oder gar beziffert worden, die der Hansestadt Lübeck (Kernverwaltung) auferlegt werden, wenn das Hubbrückenensemble durch das WSA erneuert wird.
Möglich wäre allerdings, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die in ihrer endgültigen Lage fixierte ehemalige Eisenbahnbrücke der Hansestadt Lübeck „schenkt“, da sie diese nicht mehr benötigt, der Eisenbahnverkehr inzwischen stillgelegt wurde und damit für diese Behörde entbehrlich ist. Die Folge wäre, dass die Stadt die regelmäßige Unterhaltung leisten müsste, um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Darüber hinaus könnten den kommunalen Versorgungsunternehmen beim Neubau der Straßenbrücke ggf. Kosten entstehen, die aus Leitungsumverlegungen (temporär während der Baumaßnahmen oder auch dauerhaft bei einer endgültigen Lageänderung) resultieren. Mögliche Gespräche oder andersartige Abstimmungen hierzu haben unter der Beteiligung der Bauverwaltung nicht statt gefunden und sind mithin nicht bekannt.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| entfällt |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Durch die gestellte Frage und die hier gegebene Antwort werden die Belange von Kindern und Jugendlichen nicht berührt. |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1 - entfällt - ) |
