Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/02026
Grunddaten
- Betreff:
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Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung über 20.500 Euro für die berufsbegleitende Vorbereitung auf den Mittleren Schulabschluss an der VHS Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.403 - Volkshochschule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 20, 2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 25, 2014
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 27, 2014
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Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 20.500,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2014 einen Gesamtwert von 4.402.709,99 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 20.500,00 Euro zuständig.
Bei der Spende handelt es sich um einen Zuschuss für die Durchführung eines zweijährigen berufsbegleitenden VHS-Kursangebotes, in dem sich Interessierte mit Hauptschulabschluss auf die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb des Mittleren Schulabschlusses im Frühjahr 2016 vorbereiten können. Ohne diese Zuwendung würden sich die Teilnahmeentgelte um fast 100% erhöhen.
Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der
Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegenstehen.
Folgeaufwendungen entstehen nicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,5 kB
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